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Portrait des Monats

Die Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten

Das Schloss in Bad Homburg vor der Höhe ist Sitz der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen, die 1946 in der Nachfolge der einstigen Preußischen Schlösserverwaltung gegründet wurde. Heute ist sie verantwortlich für 50 bedeutende landeseigene Kulturdenkmäler.

Dies sind insbesondere Burgen und Schlösser sowie Kloster- und Gartenanlagen. Darunter sind Orte wie die Stiftsruine Bad Hersfeld, das Kloster Lorsch, das Niederwalddenkmal in Rüdesheim, die Kaiserpfalz Gelnhausen und natürlich das Schloss in Bad Homburg, die auch international sehr bekannt. Doch auch das Schloss in Weilburg, die Burg in Breuberg oder das Fürstenlager in Bensheim erzählen den Besuchern spannende Geschichten über die Geschichte (nicht nur) in Hessen. Einen sehr guten Einblick in diese Welt der Burgen und Schlösser vermitteln die Veröffentlichungen der Reihe "Edition der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten", die im Buchhandel und natürlich in den Museumsshops der jeweiligen Orte erhältlich sind.

Die Erhaltung, Erforschung, Ergänzung und Präsentation des künstlerischen und historischen Erbes des Landes Hessen ist der vorrangige Auftrag der Schlösserverwaltung. Ihr Angebot umfasst Führungen, Vorträge und Lesungen, museums- und denkmalpädagogische Veranstaltungen, Tage der offenen Tür, Orgelmatineen, Wasserspiele und Ausstellungen. Auch unterschiedlichste Veranstaltungen Dritter, wie etwa die Hersfelder Festspiele oder die Weilburger und Homburger Schlosskonzerte, gehören dazu.

Seit nunmehr drei Generationen betreut die Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten in Hessen die Gesamtkunstwerke und Raumkunstensembles fürstlicher Provenienz, also überwiegend die Residenzanlagen, die 1918 nach dem Ende der deutschen Monarchie in die Obhut der neu gegründeten Fachverwaltungen gegeben worden waren. Sie ist eine Dienststelle des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, deren Arbeitsbasis die in der Hessischen Verfassung verankerte kulturstaatliche Verpflichtung ist, das historische Erbe zu schützen und zu pflegen.

Quelle: Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten in Hessen

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